Bußgeldverfahren - Hilfe durch Rechtsanwalt

Geldstrafe, Fahrverbot, Punkte

Sie wurden geblitzt, sollen bei Rotlicht über die Ampel gefahren sein, den Abstand unterschritten oder mit dem Handy telefoniert haben? Möglicherweise drohen ein Fahrverbot oder jedenfalls unliebsame Punkte.

Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Dies ist eine Frage jeden Einzelfalls und sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Nur dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und hiernach insbesondere den Nachweis der Fahrereigenschaft, die Ordnungsmäßigkeit der Messung – in Kenntnis möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messgeräten- überprüfen und gegebenenfalls das Verfahren so zur Einstellung bringen oder zumindest ein mögliches Fahrverbot verhindern. 

Nach Auswertung der Ermittlungsakte und der darin befindlichen Beweissituation erfolgt die Erarbeitung der weiteren Vorgehensweise in Absprache mit dem Mandanten. Die Erfolgsaussichten in Bußgeldverfahren sind im Hinblick auf die Vielzahl möglicher Fehlerquellen bei den jeweiligen Messverfahren oft besser, als der Betroffene denkt!

 Wenden Sie sich daher bereits bei Erhalt des Anhörungsbogens oder spätestens mit dem Bußgeldbescheid an uns. 

Anwaltskosten

Die Kosten in Bußgeldsachen werden regelmäßig von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Bei jeder Rechtsschutzversicherung steht Ihnen eine freie Anwaltswahl zu.

Anhörbogen

Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Anhörung, in der dem vermeintlichen Rechtsverletzer die Chance gegeben wird, sich zum Sachverhalt und Vorwurf zu äußern. Äußern muss man sich allerdings hier zum Sachverhalt nicht. Ob es sinnvoll ist, an dieser Stelle des Verfahrens zu schweigen oder Angaben zur Sache zu machen sollte man jedoch bestenfalls zuvor mit einem Anwalt besprechen. 

Bußgeldbescheid

Bitte beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden muss. Andernfalls ist dieser rechtskräftig und somit regelmäßig nicht mehr anfechtbar.

Sollten Sie sich dazu entschließen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, beginnt der Hauptteil des Bußgeldverfahrens. Sollte die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid aufrechterhalten, also von Ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht abweichen, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben und es folgt die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. 

Auch vor dem zuständigen Amtsgericht haben Sie noch einmal die Möglichkeit, Aussagen zum Vorwurf zu machen. Am Ende der Verhandlung folgt das Urteil, gegen das Sie – unter besonderen Umständen – Rechtsbeschwerde einlegen können.

Wir prüfen, ob diese Rechtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg bietet. 

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf

Rechtsanwaltskanzlei Burghard Meyer in Stuhr berät, unterstützt und vertritt Sie in angemehmer und gleichzeitig zielgerichteter Weise mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in rechtlichen Fragen.

Fast immer finden wir einen Weg!

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