Unfallabwicklung - Hilfe durch Rechtsanwalt

Burghard Meyer - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sie haben die Möglichkeit und das Recht bei jedem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung zu betrauen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltskosten.

Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Wir sorgen dafür, dass sie tatsächlich alle Ihnen zustehenden Schadenpositionen ersetzt bekommen.

Eigener Sachverständiger

Sie können einen eigenen Sachverständigen einschalten und müssen sich nicht auf einen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers angebotenen Sachverständigen verweisen lassen.

Im Rahmen des sog. „Schadensmanagements“ bieten Haftpflichtversicherungen des Unfallgegners Geschädigten vermeintlich schnelle und unproblematische Hilfe an. Aber das Interesse der Versicherung eines Unfallgegners liegt dabei häufig darin, Ihren Schadensersatzanspruch möglichst klein zu halten.

So beauftragen gegnerische Versicherungen nach einem Unfall häufig eigene, gerade nicht unabhängige Gutachter. Das hat unter Umständen negative Folgen für Sie: Denn Ihr Schaden wird dann häufig geringer bewertet als er tatsächlich ist.  

Lassen Sie sich deshalb nicht vom gegnerischen Versicherer beirren und suchen Sie Unterstützung durch einen Anwalt, der wirklich Ihre Interessen vertritt und Ihren Schaden vollumfänglich geltend macht. Gerne sprechen wir hier eine Empfehlung aus, wenn Ihnen persönlich kein Sachverständiger bekannt ist.

Die Kosten des Sachverständigen sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu erstatten.

Nutzungsausfall / Mietwagenkosten

Während der Zeitdauer der Reparatur Ihres verunfallten Fahrzeuges haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall oder Inanspruchnahme eines Mietwagens. Hinsichtlich der Mietwagenkosten möchten wir darauf hinweisen, dass diese häufig von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gekürzt werden, weshalb Sie hierzu unseren Rat vor Anmietung einholen sollten.

Allgemeine Kostenpauschale

Jedem Unfallgeschädigten steht eine allgemeine Kostenpauschale zu, die etwaige Unkosten für Telefonate usw. erstezen soll. 

Schmerzensgeld / Haushaltsführungsschaden usw.

Bei schweren Unfällen ist für die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, entgangenem Gewinn usw. die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht unerlässlich.

Unfall im Ausland etc.

Ein Unfall im europäischen Ausland während des Urlaubs ist besonders ärgerlich und stellt die Betroffenen vor besondere Herausforderungen. Besondere Probleme ergeben sich ebenfalls bei Verkehrsunfällen in Deutschland mit ausländischen Kraftfahrzeugen in Deutschland. Hier ist kompetente rechtliche Unterstützung unbedingt notwendig: nur so kommen Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld – bleiben also nicht auf einem unverschuldeten Unfall „sitzen“. 

Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld in einer solchen Situation durchzusetzen, erfordert spezielle Kenntnisse und Erfahrung im Verkehrsrecht. Diese Kenntnisse bringt unsere Kanzlei mit. So ist es möglich, auch bei einem Unfall im Ausland bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Weitere Schadensersatzansprüche

Selbstverständlich vertreten wir Sie nicht nur in Unfallangelegenheiten, sondern auch bei allen weiteren Schadensersatzansprüchen, beispielsweise der Geltendmachung von Schmerzensgeld als Geschädigter bei Unfällen außerhalb des Straßenverkehrs (Skiunfall, Glatteis-Sturz, Hundebiss usw.) und aufgrund von Mängeln beim Fahrzeugkauf im Rahmen der Sachmängelhaftung.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf

Rechtsanwaltskanzlei Burghard Meyer in Stuhr berät, unterstützt und vertritt Sie in angemehmer und gleichzeitig zielgerichteter Weise mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung in rechtlichen Fragen.

Fast immer finden wir einen Weg!

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